Islamisches Opferfest „Kurban Bayram“ 2016: Informationen für Flüchtlinge

Zwischen dem 12. und 15. September 2016 findet das islamische Opferfest "Kurban Bayram" statt. Flüchtlinge sollten dabei die folgenden Hinweise beachten.

Was ist verboten?

Schlachtungen im privaten Rahmen sind gemäß Tierschutz- und Lebensmittelrecht streng verboten!

Bei Verstößen drohen gerichtliche Verfahren mit strafrechtlichen Konsequenzen in Form von Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren und/oder Geldstrafen!

In Betrieben, in denen halal geschlachtet wird, dürfen keine Privatpersonen die Schlachtung durchführen, die nicht im Besitz der erforderlichen Sachkunde sind!

Wie wird in Deutschland geschlachtet?

In Deutschland werden rituelle Schlachtungen nur nach vorhergehender Elektrokurzzeitbetäubung durchgeführt. Diese Methode ist u.a. durch die Standardisierung des Golf-Kooperationsrates (Golfstaaten) hinsichtlich „Halal“-Schlachtungen und andere islamisch-religiöse Gremien anerkannt und wird seit vielen Jahren ohne Probleme in Deutschland praktiziert.

Die zur Schlachtung gelangenden Tiere müssen diesen Vorgaben entsprechend vor und nach der Schlachtung von einem amtlichen Tierarzt auf Krankheiten untersucht werden.

An Kurban werden die Schlachtungen von einem Moslem gemäß den islamischen Regeln durchgeführt. Der Schlachter besitzt die hierfür nach islamischen Vorgaben und deutschem Tierschutzrecht erforderliche Sachkunde. Er führt die Schlachtungen nach religiösem Ritus durch.

Nach entsprechender Behandlung wird der Schlachtkörper des Opfertieres dem Besitzer ausgehändigt und zum Teil auch nach Wunsch portioniert.

Woher bekomme ich Fleisch, das halal geschlachtet wurde?

Am unkompliziertesten erwirbt man „Halal“-Fleisch in nahezu jedem türkischen Supermarkt.
Alternativ finden während der Feiertage ordnungsgemäße Schlachtungen von Tieren in dafür zugelassenen Schlachtbetrieben statt. Nur wer daran interessiert ist und dort ein Tier schlachten lassen möchte, sollte sich dringend vorher anmelden. Bitte dazu das Merkblatt beachten.

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