Was passiert eigentlich wenn das Sozialamt nicht mehr zuständig ist?

Viele ehrenamtliche Helfer werden in baldiger Zukunft damit konfrontiert sein, dass die Familie oder die Einzelperson die betreut wird, aufgrund des Status Asyl kein Geld mehr vom Kaarster Sozialamt bekommt und sich an den Jobcenter in Neuss hinterm Bahnhof wenden muss. Hier ist in der 1. Etage rechts der Integration Point zuständig. Nun für alle Flüchtlinge, egal wie alt sie sind. Parken kann man übrigens ganz gut dort, die Flüchtlinge können einfach mit der S-Bahn oder der Regiobahn dorthin fahren und einfach am Hinterausgang raus gehen und stehen schon fast vor dem Gebäude, wo man sich am Haupteingang treffen kann.

Klar ist, die „kuschelige“ Zeit beim Kaarster Sozialamt ist dann vorbei. Man ist sehr nett beim Integration Point aber die Linie ist auch klar. Übersetzer gibt es übrigens derzeit keine, dafür aber viel Papier, welches man schon als Deutscher genau lesen muss, um das Kreuzchen an der richtigen Stelle zu machen. Daher ist eine Begleitung durch einen Ehrenamtlichen Helfer sehr hilfreich. Übersetzer soll es dort zwar in Zukunft geben, aber wann ist noch nicht bekannt.

Was wird benötigt?

Am Besten ist es, wenn man schon alle erforderlichen Papiere dabei hat:

  1. Ausweis
  2. Bestätigung des Sozialamtes Kaarst, dass die Sozialhilfe zum ... ( Datum) eingestellt wird.
  3. Bestätigung des Bundesamtes über den Asylstatus sprich anerkannt. Dort steht auch drauf, wann die Einreise nach Deutschland erfolgte und wann der Asylantrag gestellt wurde.
  4. Meldebescheinigung der Stadt Kaarst
  5. Bescheinigung über die Wohnverhältnisse (Fläche, Mitbewohner)
  6. Kontonummer und Name für Miete
    (hier gibt es eine Krux: Mieter der meisten Unterkünfte ist die Stadt, also ist der Flüchtling nur Untermieter und kennt seinen Vermieter nicht. Bisher war es immer so, dass die Miete von der Stadt an den Vermieter gezahlt wurde und der Jobcenter das einfach so übernommen hat. Das macht auch für alle Vermieter den meisten Sinn, das Geld kommt sicher und daher sollte man das auch so beim Integration Point angeben. Rechtlich kann der Leistungsempfänger jederzeit sagen, er möchte das Geld selbst überwiesen haben und überweist es an den Vermieter selbst aber...).

Welche Formulare müssen ausgefüllt werden?

Wenn man diese Papiere vorgelegt hat, wird alles in den PC eingetragen und dann bekommt man folgende Formulare, die ausgefüllt werden müssen:

  1. HA Hauptantrag
  2. VM Vermögensverhältnisse
  3. KDU Kosten der Unterkunft
  4. HG Haushaltsgemeinschaft
  5. EK Einkommensverhältnisse
  6. Anlage zum Antrag auf ALG 2 (Antragsbegründung)

Und danach?

Zum nächsten Termin auch mitzubringen sind:

  • Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Aufnahmebescheinigung der Krankenkasse

Dann man bekommt einen Termin, wo man wiederkommen muss, um ein Gespräch mit der Leistungsabteilung zu führen (da muss man alle ausgefüllten Formulare abgeben sowie Kontoauszüge vorlegen und Krankenkassenbescheinigung abgeben) und einen Termin um mit dem Arbeitsvermittler zu sprechen. Hierzu mehr im nächsten Post.

TIPP: Immer alles kopieren und den Flüchtling in seinen Ordner heften lassen. Wer keinen Ordner hat, sollte einen kaufen und anlegen. Nur so man kann auf Dauer Ordnung halten, alles finden und auch einmal nachweisen, was man abgegeben hat.

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