Bildung

Welche Integrationsangebote gibt es im schulischen Bereich? Können Asylbewerber zur Schule gehen und eine Schulausbildung machen?

Jeder, der in Deutschland lebt und noch nicht 18 Jahre alt ist, hat Schulpflicht. Das bedeutet, dass jeder bis 18 in die Schule gehen muss. Jedes Kind bis zu 18 Jahre hat abgesehen von der Schulpflicht auch ein ausgesprochenes Recht auf eine Schulausbildung. Das heißt, Eltern können ihr Kind in Kaarst bei Frau Enkel für die Schule anmelden. Sie gibt dies weiter an die zuständige Behörde in Neuss. (KI)

In Deutschland gehen alle Kinder im Alter von 6 bis 10 Jahren in die Grundschule, danach beginnt die weiterführende Schule. Es gibt verschiedene Schulformen: Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen und Gymnasien. Bevor man sich für eine Schulform entscheidet, sollte man gut überlegen, ob man später eine Berufsausbildung machen möchte, oder studieren gehen will. An Gesamtschulen und Gymnasien kann man den höchsten deutschen Schulabschluss, das Abitur, erwerben, was den Eintritt in die Universität erlaubt. Mit einem Haupt- oder Realschulabschluss kann man eine Ausbildung machen. Wenn man mit einem Haupt- oder Realabschluss studieren möchte, muss man Zusatzqualifikationen erwerben, die mehr Zeit brauchen.

In Kaarst ist es z.Z. so, dass alle Kinder ab Klasse 5 bis 16 Jahren in einer der Kaarster weiterführenden Schulen beschult werden. Alle ab 16 Jahren kommen in eine Berufsschule zur Zeit in Neuss. Zwei Jahre sind vorgesehen zur Erlernung der deutschen Sprache. Sobald wie möglich sollen die Jugendlichen dann in bestehende Klassen eingegliedert werden und einen Schulabschluss machen.

Für Menschen über 18 Jahre gibt es Möglichkeiten, einen Schulabschluss nachzuholen. Ausführliche Informationen zu diesem Thema erhalten Sie von der Agentur für Arbeit.

Können Flüchtlingskinder in den Kindergarten gehen?

Grundsätzlich kann ihr Kind in den Kindergarten gehen. In Deutschland hat es ein Recht auf einen Kindergartenplatz ab dem ersten Lebensjahr. In Kaarst regelt dies für Flüchtlinge das Sozialamt – Frau Enkel.

Dürfen Asylbewerber in Deutschland studieren?

Wenn die Voraussetzungen für ein Studium erfüllt sind, ist es möglich in Deutschland zu studieren. Voraussetzungen sind die Zeugnisse zum Hochschulzugang und gute Deutschkenntnisse. Nachweis DSH Test oder ähnliches. Ohne diese Qualifikation keine Möglichkeit zur Aufnahme in die Universität.

Die Düsseldorfer Universität und Hochschulen bieten Deutschkurse gezielt für Asylbewerber und eine offene Studienberatung an. Kontakt dglatt@asta.hhu.de.

Es kann manchmal Schwierigkeiten geben, die einem Studium im Wege stehen, z.B. die Residenzpflicht, wenn der Studienort in einem anderen Bundesland ist. Diese Schwierigkeiten sind aber meist zu bewältigen und müssen im Einzelfall geklärt werden. Weiter Infos dazu gibt es unter http://fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/gesetzgebung/Studium_mit_Duldung.html.

Artikel Teilen: