Hinweisgeberschutzgesetz

Hinweisgebende Personen werden im Zusammenhang mit Hinweisen an die Meldestelle vor beruflichen Repressalien geschützt und haben Anspruch auf vertrauliche Behandlung dieser Hinweise.

Zuständig bei Kaarster helfen ist Thorsten. Zu erreichen unter:

hinweisundsicherheit@kaarster-helfen.de

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