Entwurf der Wohnsitzverordnung für anerkannte Flüchtlinge

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat den Entwurf einer Verordnung zur Regelung des Wohnsitzes für anerkannte Flüchtlinge und Inhaberinnen und Inhaber bestimmter humanitärer Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz (Ausländer-Wohnsitzregelungsverordnung - AWoV) veröffentlicht.

In den Erklärungen auf Seite 19 des angehängten Dokumentes ist allerdings erläutert, dass es eine Regelung für diejenigen gegen soll, die vor Inkrafttreten des Integrationsgesetzes am 6. August 2016 bereits anerkannt waren und im Vertrauen auf ihre Freizügigkeit ihren Wohnsitz in einer Gemeinde genommen haben.

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