Versicherungen

Unter welchen Voraussetzungen bin ich im Rahmen der Unfallversicherung des Landes geschützt?

Ehrenamtlich Tätige, die sich in Vereinigungen zum Wohle des Gemeinwesens engagieren, sind dann unfallversichert, wenn ihre Tätigkeit in Nordrhein-Westfalen ausgeübt wird oder von Nordrhein-Westfalen ausgeht, z. B. bei Freizeit- und Ferienmaßnahmen, Exkursionen, die Landesgrenzen überschreitende Veranstaltungen und Aktionen. Dies gilt auch für die direkten Wege von und zu den Einsätzen.

Der Versicherungsschutz des Landes tritt dann ein, wenn Ehrenamtliche nicht über die gesetzliche Unfallversicherung oder private Versicherungen der Träger geschützt sind.

Unter welchen Voraussetzungen bin ich im Rahmen der Haftpflichtversicherung des Landes geschützt?

Ehrenamtlich Tätige, die sich in rechtlich unselbständigen Vereinigungen zum Wohle des Gemeinwesens engagieren, sind dann haftpflichtversichert, wenn ihre Tätigkeit in Nordrhein-Westfalen ausgeübt wird oder von Nordrhein-Westfalen ausgeht, z. B. bei Freizeit- und Ferienmaßnahmen, Exkursionen, die Landesgrenzen über-schreitende Veranstaltungen und Aktionen. Rechtlich unselbständige Vereinigungen sind Zusammenschlüsse zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks in Form von freien Initiativen oder nicht eingetragenen Vereinen.

Rechtlich selbständigen Vereinigungen, also beispielsweise e.V.s, wird der Abschluss einer Vereinshaftpflichtversicherung empfohlen, die dann auch jede Form der ehrenamtlichen Mitarbeit deckt. Dies hat die Flüchtlingshilfe Kaarst e.V. für ihre Mitglieder gemacht.

Bin ich auch haftpflichtversichert, wenn ich eine Aufwandsentschädigung erhalte?

Eine Aufwandsentschädigung beeinflusst den Versicherungsschutz nicht.

Haben Flüchtlinge eine Haftpflichtversicherung?

Flüchtlinge können erst eine Versicherung abschließen, wenn sie anerkannt sind und ein Konto haben. Wir empfehlen allen Ehrenamtlern die Flüchtlinge betreuen, diesen dann bei einem Versicherungsmakler ein Angebot machen zu lassen. Die Kosten sind im Regelsatz, den ein Flüchtling wie auch ein Hartz IV Empfänger bekommt, enthalten. Die Versicherung selbst ist eine freiwillige Versicherung.

Persönlich sollte man prüfen, ob die eigene Haftpflichtversicherung Schaden einschließt, die einem selbst durch andere entstanden sind, die keine Haftpflichtversicherung haben.

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